Wenn Sie planen, Ihre Arztpraxis zu verkaufen, sollten Sie den Wert Ihrer Praxis kennen. Der Wert einer Arztpraxis hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem: Zulassungsstatus, Rentabilität, Gewinn und Umsatz. In diesem Beitrag lernen Sie zwei erprobte Bewertungsmethoden für die Bewertung einer Arztpraxis kennen.
Sie können den Wert Ihrer Praxis aber auch kostenfrei durch unsere Experten bewerten lassen:
Praxiswert nach Bundesärztekammerverfahren
Das Verfahren der Bundesärztekammer, auch Bundesärztekammerverfahren genannt, ist ein auf dem Markt häufig anzutreffendes Bewertungsverfahren. Der Grund dafür ist die relativ einfache Berechnungsmethodik. Der Praxiswert wird aus der Summe von dem materiellen und ideellen Wert ermittelt.
Materieller Wert
Für die Ermittlung des Praxiswertes ist der materielle Wert der Arztpraxis (auch Substanzwert) heranzuziehen, d.h. der aktuelle Wert der in der Praxis enthaltenen Vermögensgegenstände. Dazu gehören unter anderem:
- Praxisausstattung
- Medizinisch-technische Geräte
- EDV-Ausstattung einschließlich Software
- Nicht verbrauchte Materialien
Maßgebend für die Festsetzung des materiellen Wertes ist der Zeitwert. D.h. der Wert der Vermögensgegenstände nach einer unbestimmten Nutzungszeit zum Zeitpunkt der Bewertung.
Ideeller Wert
Der ideeller Wert oder auch als immaterieller Wert oder Goodwill bekannt, bezieht sich auf den Wert, den Käuferinnen und Käufer bereit sind, über den Wert der reinen Vermögenswerte hinauszuzahlen. Berücksichtigt werden dabei immaterielle Komponenten wie:
- Umsatz und Ertrag der Praxis
- Alter der Praxis
- Praxisbewertungen (Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten)
- Qualifikation und Behandlungsmethoden des Personals
- Qualität des Gebäudes und der Räume
- Attraktivität des Standorts
- Organisationsstruktur der Praxis
Berechnungsschema nach Verfahren der Bundesärztekammer
Der Praxiswert setzt sich aus dem materiellen und dem ideellen Praxiswert zusammen und orientiert sich am Umsatzpotenzial:
Übertragbarer Umsatz – übertragbare Kosten = übertragbarer Gewinn
Übertragbarer Gewinn – alternatives Arztgehalt = nachhaltig erzielbarer Gewinn
Nachhaltig erzielbarer Gewinn X Prognosemultiplikator = ideeller Wert
Ideeller Wert + materieller Wert = Praxiswert
Achtung: Das Verfahren gibt “nur” eine erste grobe Indikation über den erzielbaren Praxiswert. Aus diesem Grund wird dieses Bewertungsergebnis vor Gericht nicht anerkannt.
Praxiswert nach Multiplikatorverfahren
Das Multiplikatorverfahren gehört zu den marktüblichen Bewertungsmethoden und ist eine einfache und am Markt orientierte Methode zur Berechnung des Wertes eines Unternehmens bzw. einer Arztpraxis. Es basiert auf der Prämisse, dass der Wert eines Praxis durch seine Rentabilität und sein Wachstumspotenzial bestimmt wird.
Beispiel Bewertungsobjekt:
Frage | Angabe |
---|---|
Praxisart | Zahnarzt |
Adresse | Aachener Str. 47, 43265 Düren |
Praxisalter | 40 Jahre |
Praxisgröße | 300 m² |
Anzahl Räume | 3 |
Ärzte | 1 |
Jahresumsatz | 470.000,00 € |
Jahresgewinn | 120.000,00 € |
Abschreibungen | 0,00 € |
Die Grundlage der Berechnung bildet der EBITDA Ihrer Praxis – sprich der betriebliche Gewinn zuzüglich der Abschreibungen. Multipliziert wird dieser mit einem Multiplikator, der durch Rückstellungen oder Anlagevermögen positiv und negativ beeinflusst werden kann.
Speziell für Zahnarztpraxen gilt außerdem, wie lange Sie als Inhaberin oder Inhaber weiter noch in der Praxis arbeiten, um eine geregelte Übergangszeit für Personal und Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.
BESCHREIBUNG | EINGABE |
---|---|
Umsatz | 470.000,00 € |
Gewinn | 120.000,00 € |
Abschreibungen | 0,00 € |
EBITDA | 120.000,00 € |
Multiplikator | 0,9 – 1,1 |
Praxiswert | 108.000,00 € – 132.000,00 € |
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